Laptops und Schul-WLAN können kommen

Berlin – Ab dem kommenden Schuljahr soll es an Deutschlands Schulen flächendeckend WLAN und digitale Unterrichtsmethoden geben. Nach dem Bundestag stimmte nun auch der Bundesrat einer Änderung des Grundgesetzes zu und machte endgültig den Weg frei für den sogenannten Digitalpakt Schule.

Das Votum in der Länderkammer fiel einstimmig aus. Die Bildungsminister von Bund und Ländern erwarten sichtbare Effekte an den Schulen «im neuen Schuljahr», wie der Präsident der Kultusministerkonferenz, Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU), sagte.

Der Bund kann den Ländern nun geplante fünf Milliarden Euro für digitale Geräte und Lernprogramme zahlen, obwohl er für Schulen nicht zuständig ist. Das Geld soll etwa in WLAN, interaktive Tafeln und Laptops gesteckt werden. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sprach von einem «qualitativen Sprung» für die Schule als «Werkstätten für die Zukunft».

Um die Einzelheiten der dafür ausgehandelten Grundgesetzänderung hatten Bund und Länder monatelang gerungen und den Vermittlungsausschuss angerufen, der dann einen Kompromiss erzielte. Geregelt wurde unter anderem, wie der Bund die Verwendung seiner Milliardenhilfen in den Ländern kontrollieren darf. Die Grundgesetzänderung ermöglicht nicht nur Geld für die Schulen: Zwei Milliarden Euro sollen in neue Sozialwohnungen fließen, eine Milliarde Euro in den Schienen-Nahverkehr.

Die nächsten Schritte zur Schuldigitalisierung:

Die Grundgesetzänderung trete nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten voraussichtlich um Ostern in Kraft, sagte Karliczek. Baden-Württembergs Bildungsministerin Susanne Eisenmann (CDU) erläuterte, die Vereinbarungen zum Digitalpakt würden in den einzelnen Ländern in Förderrichtlinien gegossen. Die Schulträger beantragen dann die Förderung für ihre digitalen Konzepte.

Perspektiven für die Schulen:

Finanziert werden soll mit den Bundesmitteln unter anderem die Vernetzung in Schulgebäuden, schulisches WLAN, Lernplattformen, interaktive Tafeln, Displays sowie Laptops und Notebooks mit einem Anteil von höchstens 20 Prozent der Gesamtförderung. Auch Systemadministratoren zur Wartung der digitalen Infrastruktur sollen bezahlt werden können. Länder und Kommunen sollen mindestens 10 Prozent des Gesamtvolumens zuschießen.

Digitaler Unterricht:

«Es geht nicht darum, jetzt alle unsere Lehrkräfte zu virtuosen IT-Experten zu machen», sagte Lorz. Aber in den schulischen Methodenmix solle das Digitale integriert werden. Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) erläuterte als Beispiel, dass in seinem Stadtstaat in einem erstem Schritt drei Lehrer an jeder Schule entsprechend fortgebildet würden und als Multiplikatoren dienen sollten. Wo digitaler Unterricht schon stattfindet, sieht man, wie Technik und Methoden beispielsweise im Mathe- oder Sprachunterricht eingesetzt werden – etwa wenn ein Sprachlehrer eine Frage an die Klasse stellt und per Klick Antwortvorgaben auf Laptop-Bildschirmen vor den Schülern erscheinen. Diese können schnell Formulierungen wählen, abstimmen, kleine Texte schreiben, diskutieren. Der Unterricht kann dynamisch und interaktiv sein. So etwas überall in Deutschland zu etablieren, brauche aber Zeit, räumten die Minister ein.

Die Debatte im Bundesrat:

Nach der harten Auseinandersetzung über die Änderungen im Grundgesetz gab es noch mal viele Wortmeldungen. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) meinte, die Digitalisierung hätte «besser, schneller und vor allem ohne Grundgesetzänderung kommen können». Die Länder hätten auch einfach über den Finanzausgleich mehr Mittel bekommen können. «Für mich ist dieser Kompromiss richtig schmerzhaft», sagte er. Das Grundgesetz sei durch die Änderung nicht besser geworden, sondern aufgeweicht, sagte auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Sichergestellt sei aber, «dass schulische Bildung weiter Ländersache bleibt». Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hingegen sprach von einem «guten Tag für den Föderalismus».


(dpa)

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