Wie Popal gegenüber dem "Weser-Kurier" bekannt gab, liegen den vier Juristen von den Angehörigen der Opfer 78 Vollmachten vor. Den Angaben der NATO zufolge waren bei dem Luftangriff auf zwei von den Taliban entführten Tanklastzügen nahe Kundus 142 Menschen ums Leben gekommen, darunter auch zahlreiche zivile Opfer.
Die Anwälte der Kundus-Opfer wollen die Entschädigung aussergerichtlich erwirken
Da befürchtet werden musste, dass die Taliban die erbeuteten Tanklastwagen für einen Anschlag auf den nur gering entfernten deutschen Truppenstützpunkt nutzen würde, hatte die Bundeswehr um Luftunterstützung von US-Kampfjets gebeten, die das Bombardement nahe Kundus ausführten. Der aus Afghanistan stammende Popal, der auch in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist, war zu den Hinterbliebenen der Opfer von Kundus gereist.
Die Juristen streben nun im Bezug auf die von den Kundus-Opfern verlangte Entschädigung zunächst eine aussergerichtliche Einigung mit der Bundesregierung an. Sollte dies misslingen, wollen sie die Zahlungen wegen fehlerhaftem und grob fahrlässigem Verhalten der Bundeswehr gerichtlich geltend machen. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen zum Luftangriff aufgenomen.
(sch / dpa)

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