Klima-Demo entschuldigt Fehlen in der Schule nicht

Münster – Wer bei den «Fridays for future» für Klimaschutz demonstriert, verfolgt sicher gute Absichten – es ist aber keine Entschuldigung für das Fehlen in der Schule.

«Die Teilnahme an einer Demo rechtfertigt nicht in jedem Fall ein Fernbleiben vom Unterricht», erklärt Wilhelm Achelpöhler, Anwalt für Verwaltungsrecht aus Münster. Da es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, könne für das Schulschwänzen theoretisch ein Bußgeld verhängt werden.

Die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt, betrage etwa in Nordrhein-Westfalen bis zu 5000 Euro. Achelpöhler ist allerdings kein Beispiel dafür bekannt, dass ein Bußgeld in dieser Höhe jemals verhängt wurde – schon gar nicht für die Teilnahme an einer Demo oder wegen einmaligen Fehlens.

«Bafög-Beziehern könnte auch die Rückforderung der Ausbildungs-Unterstützung für den einzelnen Fehltag drohen», zählt der Anwalt eine zweite Sanktionsmöglichkeit auf. Bei der dritten und wahrscheinlichsten handelt es sich um erzieherische Maßnahmen in der Schule. «Das kann zusätzlicher Unterricht sein, eine Verweisung in andere Klassen oder die Benachrichtigung der Eltern», so Achelpöhler.

Der Rechtsanwalt verweist jedoch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover von 1991. Damals hatten sich Schüler für die Teilnahme an einer zweistündigen Demo gegen den Golf-Krieg eine Unterrichtsbefreiung erstritten. Das Gericht hatte die Schulpflicht gegen das Versammlungsrecht abzuwägen. Es entschied, dass durch die Teilnahme an der Demonstration nur verhältnismäßig wenig Unterricht ausfallen würde (Az.: 6 B 823/91).

In der Praxis greifen manche Schulleiter eher zu weichen Sanktionen. Ein Beispiel nennt Hans-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes. An seiner Schule, dem Robert-Koch-Gymnasium in Deggendorf, hätten sich 20 Gymnasiasten spontan dazu entschlossen, an einer Freitag-Demo in Deggendorf teilzunehmen und somit die Schule zu schwänzen.

«Ich habe ihnen klar gesagt, dass ich ihre Anliegen teile, dass es aber eine Schulpflicht gebe und ich damit auch eine Aufsichtspflicht habe, auf die sich die Eltern verlassen können müssen», berichtet Meidinger. Als Strafe habe er angeordnet, dass die Schüler die verpasste Unterrichtszeit nachzuholen haben. Er erteilte den Schülern die Aufgabe, eine Podiumsdiskussion zum Klimaschutz zu organisieren. Zudem wurde ein Informationsstand zum Thema aufgebaut – ebenfalls an einem Freitag, vor Unterrichtsbeginn um 7.45 Uhr. Er appelliert an die Schulen, beim Festlegen von Ordnungsmaßnahmen mit Fingerspitzengefühl vorzugehen.


(dpa/tmn)

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