Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt nun nicht mehr wegen des Verdachts auf Verletzung des Urheberrechts. Somit hat Karl-Theodor zu Guttenberg mit keinen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
199 Strafanzeigen
Unter den 199 Strafanzeigen gegen zu Guttenberg war nur eine einzige von einer direkt betroffenen Autorin gestellt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Hof mitteilte, wurden in Guttenbergs Doktorarbeit 23 Passagen gefunden, die strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße enthalten. Der wirtschaftliche Schaden der Urheber sei eher unbedeutend.
Nach Bekanntwerden der Plagiatsvorwürfe war zu Guttenberg im März 2011 von seinem Ministerposten zurückgetreten. Zudem entzog ihm die Universität Bayreuth den Doktortitel. (fhe / dpa)

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