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23. November 2011, 12:33 Uhr
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Keine weiteren Ermittlungen wegen Guttenbergs Plagiatsaffäre

Gegen den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wird nicht mehr ermittelt. Nach Angaben des Oberstaatsanwaltes musste Guttenberg eine Zahlung von 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe leisten.
Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt nun nicht mehr wegen des Verdachts auf Verletzung des Urheberrechts. Somit hat Karl-Theodor zu Guttenberg mit keinen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

199 Strafanzeigen

Unter den 199 Strafanzeigen gegen zu Guttenberg war nur eine einzige von einer direkt betroffenen Autorin gestellt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Hof mitteilte, wurden in Guttenbergs Doktorarbeit 23 Passagen gefunden, die strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße enthalten. Der wirtschaftliche Schaden der Urheber sei eher unbedeutend.

Nach Bekanntwerden der Plagiatsvorwürfe war zu Guttenberg im März 2011 von seinem Ministerposten zurückgetreten. Zudem entzog ihm die Universität Bayreuth den Doktortitel. (fhe / dpa)
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Gegen den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wird nicht mehr ermittelt. Nach Angaben des Oberstaatsanwaltes musste Guttenberg eine Zahlung von 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe leisten.
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