Keine Muster-Patientenverfügung nutzen

Frankfurt/Main – Musterformulare einer Patientenverfügung sind nur bedingt empfehlenswert. So reiche zum Beispiel die Formulierung, nicht lebensverlängernd behandelt werden zu wollen, in den meisten Fällen nicht aus.

Die Notarkammer Frankfurt verweist auf gültige Rechtsprechung, wonach der Unterschreibende in einer Patientenverfügung möglichst genau beschreiben muss, für welche Situationen das Dokument gelten soll. Zum Beispiel betrifft das bei bereits bestehenden Erkrankungen die konkreten Behandlungsformen. Das bieten Verfügungen mit Formulierungen zum Ankreuzen, die es zum Ausdrucken im Internet gibt, meist nicht.

Außerdem muss eine Patientenverfügung regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Tritt etwa eine schwere Krankheit auf oder steht eine größere Operation bevor, sollte das Dokument angepasst werden, rät die Notarkammer.


(dpa/tmn)

(dpa)