Dies teilte die österreichische Nachrichtenagentur apa mit. Nach den insgesamt 40-minütigen Plädoyers hatte der Angeklagte Josef Fritzl das Schlusswort: "Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe. Ich kann es leider nicht mehr gut machen. Ich kann nur schauen, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen."
Angeklagter machte sich zu Herrn über Leben und Tod
Die für Fritzls Tochter Elisabeth auftretende Opferanwältin Eva Plaz hatte die zwölf Geschworenen in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass Josef Fritzl nach der Geburt des kranken Kindes Ende April 1996 gewusst habe, dass der Säugling lebensgefährlich erkrankt war. "Michael ist durch Qualen gestorben, und meine Mandantin musste ihm dabei tagelang zusehen", schilderte sie. "Der Angeklagte hat sich zum Herrn über Leben und Tod gemacht. Dafür muss er bestraft werden."
Schuldig in allen Anklagepunkten
Eine lebenslange Haftstrafe muss der Inzest-Täter von Amstetten absitzen. Er wurde vom Schwurgericht in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Zudem wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Josef Fritzl hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem fensterlosen Kellerverlies gefangen gehalten und sie tausendfach vergewaltigt. Sie hatte sieben Kinder von ihm zur Welt gebracht. Davon starb eines, weil Josef Fritzl sich weigerte, das Kind zum Arzt zu bringen.
(kgr / dpa)

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