Immobilienkäufer sollten Maklerprovision verhandeln

Berlin – Maklerkosten sind verhandelbar. Käufer und Verkäufer können sich mit dem Makler über eine Provision bei Vertragsabschluss verständigen.

«Das ist auch unsere zentrale Bitte an jeden, der sich mit einem Makler zusammentut», sagt Kai H. Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland.

Er betont: «Provisionen sind nicht in Stein gemeißelt.» Was oftmals als «ortsüblich» bezeichnet wird, habe auch keine kalkulatorische Basis. Und Makler dürften sich untereinander nicht verabreden. Warnecke rät daher, über eine hohe Courtage zu verhandeln.

Aber ist das auch realistisch? «Bei der aktuellen Situation des Marktes suchen Makler händeringend nach Objekten – also wenn man verhandeln kann, dann jetzt», so Warneckes Einschätzung.

Gleiches gilt für die Aufteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer. Zwar zahlt beim Immobilienverkauf in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Hamburg in der Regel nur der Käufer die Provision, während in den übrigen Bundesländern Verkäufer und Käufer sich die Maklerprovision teilen. Doch auch das sei jeweils nur eine «ortsübliche Gepflogenheit», erläutert Warnecke. Die Teilung der Kosten zu einem individuellen Prozentsatz sei immer möglich.


(dpa/tmn)

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