Hilfe, mein Kind hat online groß eingekauft

Fürth – Die lieben Kleinen können ja so raffiniert sein: Sie knacken schon mal die Kindersicherung am Computer, wissen längst, dass Mama als PIN-Code 1234 nimmt oder nutzen es aus, dass Papa seine Zahlungsdaten für Amazon gespeichert hat.

Und schon hat sich das Kind ein Fortnite-Kostüm geordert oder ist beim Wegklicken der YouTube-Werbung in die Abofalle getappt. Wie sollten Eltern reagieren, wenn das Kind online geshoppt hat?

Dorothea Jung von der Onlineberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung
(bke) rät dazu, dass die Kinder in so einem Fall aus Erfahrungen lernen sollten. Das heißt: Sie müssen mit den Konsequenzen leben. «Wenn das Kostüm oder das teure Fußball-Trikot heimlich bestellt wurden, könnten Eltern das Paket nach der Aussprache einfach zurückschicken», schlägt Jung vor. Sei das nicht möglich, könnten die Sachen auch vom Taschengeld in Raten abbezahlt werden.

Dabei kommt es natürlich auf das Alter des Kindes an und auch auf die Höhe der Rechnung. Kann man etwa ein teures Jahresabo etwas nicht rückgängig machen, kommt vielleicht sogar ein zeitweiliger Schülerjob in Frage, bis das Bestellte abbezahlt ist.

Laut der Erziehungsberaterin sollten Eltern aber schon mit Beginn der Internetnutzung immer wieder mit dem Kind besprechen, wann es wichtig ist, keine Daten im Netz preiszugeben.


(dpa/tmn)

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