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21. Juli 2011, 10:26 Uhr
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Haushaltshilfe aus neuen EU-Ländern statt Heimplatz

Die Einsicht kommt in den meisten Familien schleichend und wird häufig verdrängt: Die betagten Eltern kommen allein nicht mehr zurecht, werden vergesslich und brauchen im Alltag Unterstützung.
Eine Haushaltshilfe, die rund um die Uhr nach dem Rechten sehen kann, ist da möglicherweise eine wertvolle und zuverlässige Entlastung für die Familienmitglieder. Durch die neue Gesetzeslage, die seit Mai dieses Jahres besteht, können Privathaushalte auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern ohne Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit für die Seniorenbetreuung engagieren und anstellen.

Man spart im Vergleich zu einem Heimplatz

Das gilt uneingeschränkt für Arbeitskräfte aus Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen und Ungarn. Die einzige Ausnahme bilden bulgarische und rumänische Haushaltshilfen, die noch bis zum 31.12.2013 eine Arbeitserlaubnis benötigen. Mit der Entlohnung dieser "helfenden Hände" spart man dabei deutlich im Vergleich zu den Kosten für einen Heimplatz. "Die Haushaltshilfen verdienen in der Regel zwischen 1.300 und 1.550 Euro brutto im Monat. Diese Summe orientiert sich an den Tarifabschlüssen des Deutschen Hausfrauenbundes", erklärt Beate Raabe, Sprecherin der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung in Bonn. Der Lohn ist für den Arbeitgeber im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzbar.

Durch Haushaltshilfen wird nur die Grundpflege gewährleistet

Haushaltshilfen dürfen jedoch lediglich die Grundpflege leisten "Zu beachten ist bei dem Beschäftigungsverhältnis allerdings, dass die Haushaltshilfen keine medizinische Behandlungspflege ausüben dürfen, wie Wunden versorgen oder Medikamente und Spritzen verabreichen", erläutert Raabe. Das Aufgabenspektrum der Hilfskräfte erstreckt sich ausschließlich auf Hilfestellungen im Alltag - wie beispielsweise beim An- und Auskleiden, beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, beim Toilettengang, beim Baden oder beim Kochen zu helfen. Die Haushaltshilfen können außerdem Einkäufe erledigen oder die Senioren bei Arztbesuchen und Spaziergängen begleiten.

Die Haushaltshilfe muss zunächst bei der Meldebehörde vorstellig werden

Die Dienste der Pflegekräfte werden unter anderem über Agenturen und Online-Börsen angeboten. Wichtig bei der Auswahl eines Bewerbers oder einer Bewerberin ist dabei, dass er oder sie sich mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen einverstanden erklären muss. So ist es nötig, dass die Haushaltshilfe bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland vorstellig wird und beim Finanzamt eine Identifikationsnummer beantragt. Der Arbeitgeber - also der Privathaushalt - erhält dann auf Antrag eine Betriebsnummer vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (Service-Nummer 01801-1664466) und kann unter der Angabe dieser Betriebsnummer den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bei einer Krankenkasse seiner Wahl zur Sozialversicherung anmelden. (cib / dapd)
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