Das geht aus einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" (Samstag) hevor, die dies unter Berufung auf eine bisher unbeachtet gebliebene Passage in dem von Schwarz-Gelb auf den Weg gebrachten Steuersenkungsgesetz schreibt.
Der steuerliche Freibetrag wird mit der Erhöhung schrittweise erhöht
Die Politiker sind in der Gesetzesbegründung davon ausgegangen, dass der Regelsatz 2013 von heute 374 Euro auf mindestens 384 Euro steigen wird. Damit wird in dem Gesetz die für 2013 und 2014 geplante schrittweise Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags begründet. Der Hartz-IV-Regelsatz bestimmt die Höhe des Existenzminimums, das steuerfrei sein muss. Der Grundfreibetrag hängt damit direkt von der Höhe des Regelsatzes ab.
Schon zum 1. Januar diesen Jahres war der Hartz-IV-Satz um zehn Euro gestiegen.
(NCA / dpa)

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Free_Speech schreibt:
8. Januar 2012, 11:27 Uhr
Juhuuu!
Da freut sich die Communitiy.
Damit kann man ja fast schon die Stromerhöhung auffangen!
Booah ey!
Obwohl, obwohl die heimlich und schnell vorgenommene Diätenerhöhung von € 584.– hätte es sicher auch getan…