Dem Karlsruher Urteil wird schon im Vorfeld eine richtungsweisende Funktion zugesprochen. In erster Linie geht es um die Regelsätze für Kinder von Hatz-IV-Empfängern und die Frage, ob diese den tatsächlichen Bedarf der Kinder abbilden, beziehungsweise ob sie möglicherweise gar verfassungswidrig sind. Drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen hatten geklagt, das Bundessozialgericht in Kassel und das hessische Sozialgericht in Karlsruhe leiteten die Klagen weiter an das Bundesverfassungsgericht.
Bundesverfassungsgericht: Grundsatzurteil zu Hartz-IV
Verfassungswidrig sind die Regelsätze für Kinder aus Sicht der Kläger, da sie lediglich durch einen pauschalen Abschlag auf die Hartz-IV-Beträge für Erwachsene festgelegt werden. Das Grundsatzurteil der Karlsruher Richter könnte aber noch weitreichendere Folgen haben. Das Gericht will auch zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum grundsätzlich Stellung beziehen. Damit könnte die Berechnung der Hartz-IV-Sätze generell auf dem Prüfstand stehen. Auf den Staat kämen dann wohl Kosten in Milliardenhöhe zu.
(fgr / dpa)

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