Harte Strafe für Uli Hoeneß: Seine Selbstanzeige wurde abgelehnt

Uli Hoeneß muss sich ab dem 10. März 2014 vor dem Landgericht München wegen Steuerhinterziehung verantworten. Gelassen kann der FCB-Präsident der Anklage nicht entgegensehen. Medienberichten der letzten Tage zufolge wird die Staatsanwaltschaft im kommenden Prozess einen konsequent harten Kurs fahren und die Selbstanzeige von Uli Hoeneß nicht anerkennen. Dies kann für ihn recht schwerwiegende Folgen haben.

Die Tücken einer Selbstanzeige – wer zu spät kommt, den bestraft nicht nur das Leben

Das Thema Selbstanzeige war in den letzten Monaten häufig ein kontrovers diskutiertes Thema. Nicht zuletzt auch deshalb, weil immer mehr Prominente einräumen, sich mit einer Selbstanzeige vor einer Strafe wegen Steuerhinterziehung gerettet zu haben. Gerade noch sind die letzten Berichte über Alice Schwarzer präsent. Anlässlich dieser Fälle wird häufig der Ruf nach einer härteren Gesetzgebung in Steuerstrafsachen laut. Offenbar ist bei vielen der Eindruck entstanden, die Selbstanzeige sei eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, sich weiteren Sanktionen zu entziehen. Dabei hat dieses Instrument – dies zeigt der Fall Uni Hoeneß eindringlich – seine Tücken und ist mitnichten so simpel aufgebaut wie oft angenommen wird. Die Selbstanzeige ist als persönlicher Strafaufhebungsgrund als Ausdruck tätiger Reue an die Bedingung geknüpft, dass der Täter aus freien Stücken „reinen Tisch“ macht. Dazu gehören unter anderem die lückenlose Offenlegung aller steuerrelevanten Tatsachen und die Nachentrichtung der hinterzogenen Steuern. Auch darf die Tat noch nicht entdeckt worden sein, wenn angezeigt wird. An vielen dieser Punkte soll es den Berichten zufolge im Fall Hoeneß Mängel geben, unter anderem auch weil ein Reporter schon Monate vor der Selbstanzeige die Hinterziehungstatbestände entdeckt haben soll. Außerdem sollen die nachgereichten Steuerunterlagen Lücken aufweisen.

Im schlimmsten Fall Haftstrafe

Läuft es im Prozess ganz schlecht für Uli Hoeneß wird seine Selbstanzeige weder als strafbefreiend noch als strafmildernd angesehen. Da es insgesamt um 3,5 Millionen EUR hinterzogene Steuern gehen soll, wäre auch die Millionen-Grenze erreicht, bei denen der Bundesgerichtshof eine Gefängnisstrafe in Steuerstrafsachen für angemessen hält. Auch ist der öffentliche Druck erheblich, da in Steuersachen eher von einem Prominenten-Malus als einem Bonus auszugehen ist. Dennoch ist der Verlauf des Prozesses einfach abzuwarten. Steuerstrafsachen sind komplizierte Verfahren, bei denen es auf Details ankommt, die häufig nur Experten zugänglich und begreiflich sind.

Banges Warten für den FCB-Präsidenten

Im Fall Hoeneß erweist sich die viel gescholtene Selbstanzeige als recht unsicheres und unwägbares Element.