Handy im Stau: Griff zum Smartphone nicht immer erlaubt

München – Auch wer im Stau steht, darf ohne Freisprecheinrichtung nicht das Handy nutzen, berichtet die «ADAC Motorwelt» (Ausgabe 7-8/2017). Das dürfen Autofahrer nur in die Hand nehmen, wenn der Motor aus ist. Ansonsten drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Im Stau auszusteigen ist auf der Autobahn ebenfalls verboten, außer um eine Unfallstelle abzusichern. Die Polizei könne aber beispielsweise bei langen Vollsperrungen nachsichtig reagieren, wenn etwa jemandem zu heiß oder sogar übel werde, so die Clubzeitschrift des ADAC. Dabei sei es aber sehr wichtig, in der Nähe des Autos zu bleiben.


(dpa/tmn)

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