
Grundgesetzänderung soll Jobcenter erhalten (Bild: Ursula von der Leyen)
Quelle: ddp / Axel Schmidt
Eigentlich hatte sie für eine freiwillige Kooperation zwischen Kommune und der Bundesagentur für Arbeit plädiert, was jedoch besonders beim Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch auf Kritik stiess. Er wollte die Gesetzesänderung im Bundesrat blockieren.
Grundgesetzänderung für den Weiterbetrieb der Jobcenter
Um die Anliegen von Bund und Ländern verbinden zu können, müsse nun das Grundgesetz geändert werden. Hierfür ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag nötig, weshalb die oppositionelle SPD in die Verhandlungen mit einbezogen werden muss.
Kompromiss und Gesamtpaket
Die CDU-Ministerpräsidenten wollen weitere so genannte "Optionskommunen", die selbst darüber entscheiden, in welchem Umfang sie Hartz IV-Empfänger betreuen. Laut des stellvertretenden Fraktionsführers der SPD im Bundestag, Hubertus Heil, werde die SPD der Grundgesetzänderung nur zustimmen, wenn die Jobcenter in ihrer bisherigen Weise weiterarbeiten könnten. "Das ist ein Paket. Unsere Bedingung ist, dass beides gemacht wird", sagte Heil in der "Braunschweiger Zeitung".
(hkn / dpa)

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