Grünes Licht für drittes Geschlecht «divers»

Berlin – Der Bundestag hat die Einführung einer dritten Geschlechtsoption beschlossen. Neben «männlich» und «weiblich» ist im Geburtenregister künftig auch die Option «divers» für intersexuelle Menschen möglich.

Mit dem Beschluss setzt das Parlament eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet.

Die Reformpläne der großen Koalition standen allerdings von Anfang an in der Kritik, weil eine Änderung im Geburtenregister auf Drängen der Union an die Vorlage eines ärztlichen Attests geknüpft wird. Diese Regelung wurde in den Ausschussberatungen nur leicht abgeschwächt. Danach soll nun in wenigen Ausnahmefällen auch eine eidesstattliche Versicherung der Betroffenen ausreichend sein.


(dpa)

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