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1. August 2010, 10:35 Uhr
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Gesetzliche Neuregelungen ab 1. August

Neue gesetzliche Regelungen treten ab heute in Kraft. In Bayern gilt das strengste Rauchverbot, Rheinland-Pfalz bietet kostenlose Kitas auch für Zweijährige an, Leerverkäufe an der Börse sind verboten, in der Pflegebranche gilt ein Mindestlohn und der Zwangsrabatt auf Arzneimittel steigt.
In der Bundesrepublik gelten ab heute (1. August) gesetzliche Neuregelungen. Rheinland-Pfalz bietet Kindern ab zwei Jahren kostenlos einen Kita-Platz an. Thüringen garantiert ab heute gar einen Platz in der Kindertagesstätte für einjährige, obwohl Umfragen belegen, dass die notwendigen Kapazitäten (noch) nicht vorhanden sind.

Mindestlohn in der Pflegebranche

In der Pflegebranche gilt ab heute ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro in Ostdeutschland und 8,50 Euro in Westdeutschland. Ein gesetzlich verankerter Anstieg der Mindestlöhne um 25 Cent ist jeweils für die Jahre 2012 und 2013 vorgesehen. Drei Viertel der insgesamt 800.000 Pflegekräfte in Deutschland erhalten den Mindestlohn. Ausgenommen von den bis Ende 2014 geltenden Regelungen sind Auszubildende und speziell ausgebildete Betreuer für Demenzkranke.

Rauchverbot in Bayern

Nachdem Volksentscheid vom 4. Juli gilt ab heute in der bayerischen Gastronomie  das bundesweit strengste Rauchverbot. Auch in Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken, in kleinen Kneipen und Bars sowie in Bier- und Festzelten darf nicht mehr geraucht werden.

Zwangsrabatt und Preisstopp für Medikamente

Gesetzlich eingeführt wird heute auch der sogenannte Zwangsrabatt und Preisstopp für Medikamente. Bei allen Arzneimitteln, für die keine Preisobergrenzen von den Krankenkassen festgelegt wurden, müssen die Arzneimittelhersteller den Krankenkassen einen höheren Abschlag als bislang gewähren. Der Zwangsrabatt steigt demnach von sechs auf 16 Prozent. Die Kosten für Medikamente für die die gesetzlichen Krankenkassen aufkommen sollen, sollen gestoppt werden. Die Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2013 und sollen die Krankenkassenkassen um rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr entlasten.

Verbot von Leerverkäufen

Ebenfalls untersagt werden ab heute die Leerverkäufe. Leerverkäufe sind Veräusserungen von Wertpapieren (Aktien). Sie werden von Finanzakteuren in de Absicht verkauft, sie zu einem späteren Zeitpunkt günstiger wieder zurückzukaufen und die Preisdifferenz als Gewinn einzustreichen. Die Händler konnten die Wertpapiere bislang Ausleihen, verkaufen, zurückkaufen und an den Gläubiger zurückgeben. Dasselbe war ihnen auch möglich, obwohl sie die Aktien gar nicht besassen oder geliehen hatten, ein sogenannter "naked shorting" (nackter Leerverkauf). Diese Finanzpraktiken sind nun untersagt. Es dürfen nur noch Aktien, Staatsanleihen und Kreditversicherungen gehandelt werden, die sich auch in ihrem Besitz befinden. (bpc)
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