Die Richter erklärten, dass es für den Arbeitgeber in einem solchen Fall unzumutbar wäre, den Mitarbeiter weiter im Betrieb zu beschäftigen. Das Vertrauensverhältnis wäre zudem auch beschädigt.
Datenweitergabe an externe Firma
Geklagt hatte ein entlassener Mitarbeiter, der den Kündigungsschutz verletzt sah. Er lieferte einem fremden Unternehmen die Daten des Lieferanten seines Arbeitgebers. Es handelte sich um Daten und Bilder, die Duschkabinen zeigten, die der Lieferant hergestellt hatte.
(nas / dpa)

Keine Kommentare
Drucken
Versenden

zum Bildarchiv


mehr Schlagzeilen
Kommentar schreiben