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2. Dezember 2011, 11:27 Uhr
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Gerichtsurteil: Fristlose Kündigung bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ist rechtens

Das Landesarbeitsgericht in Rheinland-Pfalz hat in Mainz entschieden, dass die sofortige Entlassung eines Arbeitnehmers rechtmäßig ist, wenn der Mitarbeiter seine Pflicht zur Verschwiegenheit nicht nachgekommen ist. 
Die Richter erklärten, dass es für den Arbeitgeber in einem solchen Fall unzumutbar wäre, den Mitarbeiter weiter im Betrieb zu beschäftigen. Das Vertrauensverhältnis wäre zudem auch beschädigt.

Datenweitergabe an externe Firma

Geklagt hatte ein entlassener Mitarbeiter, der den Kündigungsschutz verletzt sah. Er lieferte einem fremden Unternehmen die Daten des Lieferanten seines Arbeitgebers. Es handelte sich um Daten und Bilder, die Duschkabinen zeigten, die der Lieferant hergestellt hatte.  (nas / dpa)
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Das Landesarbeitsgericht in Rheinland-Pfalz hat in Mainz entschieden, dass die sofortige Entlassung eines Arbeitnehmers rechtmäßig ist, wenn der Mitarbeiter seine Pflicht zur Verschwiegenheit nicht nachgekommen ist. 
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