Fünfter Verhandlungstag im NSU-Prozess: erste Aussage wird erwartet

Mit großer Spannung war der fünfte Verhandlungstag im sogenannten NSU-Prozess um die Ermordung von ausländischen Geschäftsleuten erwartet worden. Die erste Zeugenaussage solle auf dem Programm stehen. Wie bereits an die vorangegangenen Sitzungen mussten sich die Richter jedoch zunächst mit neuen Anträgen der Verteidiger beschäftigen.

Antragsflut von Verteidigung und Nebenklage

Auch der fünfte Prozesstag begann mit einer Verzögerung, die vermutlich durch das verspätete Eintreffen der Hauptangeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben entstanden war. Bevor der Zeuge Carsten S. als erster Zeuge befragt werden konnte, standen wie zuvor Anträge der Verteidigung auf dem Programm. Die Vertreter von Ralf Wohlleben beantragten eine Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten, weil „durch die Berichterstattung der Medien ein fairer Prozess nicht mehr möglich sei“. Die Verteidiger von Beate Zschäpe forderten die Einbeziehung alter Akten aus anderen Verfahren und den Austausch der Staatsanwälte, die aktuell mit dem Fall betraut seien. Sämtliche Anträge wurden von Richter Götzl abgelehnt. Daraufhin wurde auch für die Angeklagte Zschäpe beantragt, das Verfahren einzustellen. Als Grund wurde die Verwicklung staatlicher Stellen in die Taten der NSU angeführt.

Die erste Zeugenaussage des Prozesses

Richter Götzl unterbrach daraufhin die Verhandlung und kündigte an, nach der Mittagspause über diesen und weitere Anträge zu entscheiden. Nach der Pause hatten Vertreter der Nebenkläger die Möglichkeit, sich zu äußern. Sie lehnten die Einstellungsforderungen der Verteidigung ab. Dieser Auffassung schloss sich das Richterkollegium an. Einer der Anwälte, die die Nebenkläger vertreten, forderte den Ausschluss von Mitarbeitern des BKA und Verfassungsschutzes aus dem Gerichtssaal. Aus Gründen des Öffentlichkeitsrechtes lehnte Götzl diese Forderung, die auch von den Verteidigern gestellt wurde, ab. Nach einer weiteren Unterbrechung konnte der erste Kronzeuge Carsten S. vernommen werden.

Carsten S. besorgte die Tatwaffe

Der Aussteiger aus der rechtsradikalen Szene gab zu, die Tatwaffe besorgt zu haben. Er habe jedoch nicht geglaubt, dass damit wirklich geschossen werden sollte. Er beschrieb, wie er als 16jähriger in die rechtsradikale Szene geraten war. Mittlerweile hat sich der ehemalige Neonazi Carsten S. vollständig von der NSU distanziert. Mit seiner Aussage wurde der fünfte Verhandlungstag beendet.

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