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13. Januar 2011, 11:41 Uhr
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Strassburg

Europäischer Gerichtshof: Sicherungsverwahrung in Deutschland unzulässig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland erneut eine Rüge erteilt. Die Sicherungsverwahrung verstoße gegen die Menschenrechte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die deutsche Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die deutsche Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt
Quelle: dapd/ Winfried Rothermel
Erneut wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt. Die Sicherungsverwahrung, wie sie in Deutschland praktiziert wird, verstoße gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Menschenrechtskonvention, urteilte der Gerichtshof.

Sexualstraftäter bekamen Recht

Das Gericht befasst sich mit vier Fällen. In einem Fall aus Bayern gig es um die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung, in den drei anderen über die Verlängerung der Sicherungsverwahrung.

Die vier Sexualstraftäter hatten dagegen geklagt, dass sie trotz Absitzen ihrer Freiehitsstrafe nicht entlassen worden waren. Der EGMR gab ihnen nur Recht. Ihr Festhalten verstosse gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit und die nachträgliche Anordnung zur Sicherungsverwahrung verstoße zusätzlich gegen das Rückwirkungsverbot (eine Strafe kann nicht nachträglich ausgesprochen werden, wenn es zum Zeitpunkt der Verurteilung kein entsprechendes Gesetz gab).

Bereits im Dezember 2009 hatte der Gerichtshof die deutsche Praxis als unrechtmäßig beurteilt. (mas / dpa)
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Kommentare (2)
  1. Ist-Einzigartig schreibt:
    13. Januar 2011, 13:07 Uhr

    Ach wie human und großherzig, dass endlich mal wieder jemand an die armen Täter denkt. Sollen die Opfer und potenziellen Opfer dieser Täter doch schauen, wie sie zurecht kommen. Kopfschüttel…

  2. gerhardfriedrich schreibt:
    13. Januar 2011, 13:29 Uhr

    Derartige Richter müssen sich die Frage stellen lassen wieweit sie eigentlich von normalen Gedanken entfernt sind .Mit Recht , wie der Bürger es gern hätte , hat diese “Rechtsprechung” kaum noch etwas zu tun .

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