EU-Kommission: Automatische Weitergabe von Passagierdaten an Behörden

Die EU-Kommission hat einen umstrittenen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Demnach müssen Fluglinien automatisch ihre Fluggastdaten an nationale Sicherheitsbehörden weitergeben.

In der EU bahnt sich ein Streit um Datenschutz an. Die EU-Kommission hat sich in ihrer Anti-Terror-Politik dafür ausgesprochen, Fluggastdaten automatisch an nationale Sicherheitsbehörden weiterzugeben. Dabei handelt es sich jedoch nur um Passagiere beziehungsweise Flüge, die in die EU hinein- oder heraus gehen. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sagte, es handele sich um einen wichtigen Bestandteil der EU-Sicherheitspolitik. Die Staaten und das Parlament müssen dem Entwurf allerdings noch zustimmen, was bis zu zwei Jahre dauern könnte. Im Parlament regte sich bereits Widerstand. Einige Abgeordnete sehen ein Datenschutz-Problem.

Maßnahmen zum Datenschutz geplant

19 Angaben zum Passagier sollen die Airlines demnach festhalten und weitergeben, darunter Name, Adresse und Kreditkartennummer. In den USA, Kanada und Australien gibt es solche Abkommen bereits.
Malmström wies darauf hin, dass Behörden einen Anfangsverdacht nachweisen müssen, um die Daten nutzen zu dürfen. So könnten nicht nur Terroristen, sondern auch Drogen- und Menschenhändler verfolgt werden.
Um den Datenschutz zu gewährleisten sind einige Maßnahmen geplant. Die Daten werden nach einem Monat anonymisiert und nach fünf Jahren gelöscht. Sensible Angaben, wie Rasse oder Religion dürfen von den Behörden nicht bei der Strafverfolgung genutzt werden. Zudem können Passagiere die Löschung ihrer Daten verlangen. (mas / dpa)