
Das EU-Parlament steht einem Gesetzesentwurf der Kommission zur Weitergabe von Fluggastdaten skeptisch gegenüber
Quelle: dapd/ Torsten Silz
Maßnahmen zum Datenschutz geplant
19 Angaben zum Passagier sollen die Airlines demnach festhalten und weitergeben, darunter Name, Adresse und Kreditkartennummer. In den USA, Kanada und Australien gibt es solche Abkommen bereits.
Malmström wies darauf hin, dass Behörden einen Anfangsverdacht nachweisen müssen, um die Daten nutzen zu dürfen. So könnten nicht nur Terroristen, sondern auch Drogen- und Menschenhändler verfolgt werden.
Um den Datenschutz zu gewährleisten sind einige Maßnahmen geplant. Die Daten werden nach einem Monat anonymisiert und nach fünf Jahren gelöscht. Sensible Angaben, wie Rasse oder Religion dürfen von den Behörden nicht bei der Strafverfolgung genutzt werden. Zudem können Passagiere die Löschung ihrer Daten verlangen.
(mas / dpa)

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