Der 21-jährige Beklagte wird beschuldigt, seine Cousine Ende August 2008 auf einem Parkplatz an der Autobahn 45 bei Lüdenscheidt unter Mithilfe seines Onkels getötet zu haben. Als Tatmotiv gilt die vermeintlich angegriffene Familienehre. Wie ein Justizsprecher erklärte, habe der junge Mann zum einen seine Beteiligung am "Ehrenmord" abgestritten, zum anderen aber zugegeben, am Ort des Mordes gewesen zu sein.
Ehrenmord-Beklagter benennt Onkel als alleinigen Täter
So habe sein 47-jähriger Onkel am Abend der Tat sein Auto ausgeliehen, ihn später damit abgeholt und auf einem Autobahnparkplatz mit Waffengewalt dazu aufgefordert, eine Person aus dem Kofferraum des Wagens herauszuholen. Erst später habe der Beklagte erkannt, dass es sich bei der gefesselten Person um seine Cousine handelte.
Alleinig der Onkel habe mit der Waffe mindestens zwei Schüsse abgegeben. Im Anschluss an die Tat brachte der Beklagte seinen immer noch flüchtigen Onkel nach Amsterdam und kehrte selbst in seine Wuppertaler Wohnung zurück, wo er aus Angst die Tat verschwiegen habe.
(sch / ddp)

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