Die Pflege nach dem Klinik-Aufenthalt sicherstellen

Baierbrunn – Ob Sturz oder Schlaganfall: Häufig beginnt die Pflege von Angehörigen mit einem Krankenhausaufenthalt. Geht die Zeit in der Klinik zu Ende, haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf sogenannte Anschlussversorgung – genau wie alle anderen Patienten.

Das ist in diesem Fall aber besonders wichtig, erklärt die Zeitschrift
«Senioren Ratgeber» auf ihrer Webseite. Denn durch das Recht auf Anschlussversorgung darf die Klinik Patienten erst entlassen, wenn genau geklärt es, wie es weitergeht. Deshalb gibt es das sogenannte Entlassmanagement. Zuständig dafür ist meist der Sozialdienst des Krankenhauses. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit hilft der zum Beispiel bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst oder beim Antrag auf einen Pflegegrad.

Falls Angehörige die Pflege daheim noch nicht sofort übernehmen können, kann der Sozialdienst eventuell auch Kurzzeit-Pflegeplätze in entsprechenden Einrichtungen organisieren. Und die Klinikärzte können auch Rezepte für Hilfsmittel wie Pflegebetten ausstellen sowie für Medikamente. Letztere sollen aber nur die Zeit für den Besuch bis zum Hausarzt überbrücken. Sie gelten daher meist nur wenige Tage und nur für kleine Arzneimittel-Vorräte.


(dpa/tmn)

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