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8. März 2010, 12:53 Uhr
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Netzagentur

Deutsche Bahn erhebt zu Unrecht Trassenpreiszuschläge

Die Trassenpreiszuschläge, die die Deutsche Bahn für die Nutzung von abgelegene Strecken erhebt, sind von der Bundesnetzagentur als ungültig erklärt worden. Die Bahn berechnet nach sogenannten Regionalfaktoren höhere Preise, die jedoch sachlich nicht zu begründen seien.
Auf bestimmten Regionalstrecken werden höhere Preise erhoben, die sich aus bestimmten Regionalfaktoren berechnen sollen. Die Deutsche Bahn verlangt den Zuschlag jedoch zu Unrecht, urteilte nun die Bundesnetzagentur. Ab dem 12. Dezember dürften laut Netzagentur diese Regionalfaktoren keine Rolle mehr spielen, damit das Diskriminierungsverbot im Eisenbahnrecht eingehalten werde. Die Deutsche Bahn erhebt die unterschiedlichen Beiträge, weil die betroffenen Strecken abseits der Ballungsräume geringer ausgelastet sind und daher die Kosten nicht gedeckt seien.

Diskriminierung auf den Schienen

Das Diskriminierungsverbot im Eisenbahnrecht bei der Nutzung des Schienennetzes zielt darauf ab, dass mehr Güter nicht über die Strassen, sondern auf Gleisen transportiert werden sollen. Deshalb und aufgrund des Wettbewerbsrechts dürfen auch Konkurrenten der Bahn die Schienen nutzen, was durch die erhobenen Zuschläge jedoch behindert werde. Die Bundesnetzagentur begründete den Schritt, weil die Deutsche Bahn das höhere Trassenentgelt nicht ausreichend belegen konnte: "Die Auswahl der Strecken ist dabei sachlich nicht nachvollziehbar", schrieb der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. (hkn / dpa)
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Die Trassenpreiszuschläge, die die Deutsche Bahn für die Nutzung von abgelegene Strecken erhebt, sind von der Bundesnetzagentur als ungültig erklärt worden. Die Bahn berechnet nach sogenannten Regionalfaktoren höhere Preise, die jedoch sachlich nicht zu begründen seien.
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