Auf bestimmten Regionalstrecken werden höhere Preise erhoben, die sich aus bestimmten Regionalfaktoren berechnen sollen. Die Deutsche Bahn verlangt den Zuschlag jedoch zu Unrecht, urteilte nun die Bundesnetzagentur. Ab dem 12. Dezember dürften laut Netzagentur diese Regionalfaktoren keine Rolle mehr spielen, damit das Diskriminierungsverbot im Eisenbahnrecht eingehalten werde. Die Deutsche Bahn erhebt die unterschiedlichen Beiträge, weil die betroffenen Strecken abseits der Ballungsräume geringer ausgelastet sind und daher die Kosten nicht gedeckt seien.
Diskriminierung auf den Schienen
Das Diskriminierungsverbot im Eisenbahnrecht bei der Nutzung des Schienennetzes zielt darauf ab, dass mehr Güter nicht über die Strassen, sondern auf Gleisen transportiert werden sollen. Deshalb und aufgrund des Wettbewerbsrechts dürfen auch Konkurrenten der Bahn die Schienen nutzen, was durch die erhobenen Zuschläge jedoch behindert werde. Die Bundesnetzagentur begründete den Schritt, weil die Deutsche Bahn das höhere Trassenentgelt nicht ausreichend belegen konnte: "Die Auswahl der Strecken ist dabei sachlich nicht nachvollziehbar", schrieb der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.
(hkn / dpa)

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