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30. November 2011, 15:33 Uhr
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Das Urteil wurde gesprochen: Muslimischer Schüler darf in Schulgebäuden nicht beten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun entschieden: Der mittleriweile 18-jährige Yunus M. darf in seiner Schule nicht beten. Hierbei handelt es sich jedoch um ein Einzelurteil. Die Religionsfreiheit in Schulen ist trotzdem garantiert. 

In erster Instanz wurde dem muslimischen Schüler recht gegeben, doch in zweiter wurde das vorherige Urteil überschrieben. Nun entschied das Gericht in dritter und endgültiger Instanz. Der junge Mann muss die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, da die Schule viele Gläubige veschiedener Richtungen beherbergt und die betenden Muslime für eine angespannte Atmosphäre sorgten.

Das Urteil gilt nur für die betroffene Schule

Das Urteil sagt nichts über Gebete in anderen Schulen aus. Richter Werner Neumann sagte dazu: "Die Schule (Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding) muss sehen, ob es wirklich zur Wahrung des Schulfriedens nötig ist, die Glaubensfreiheit einzuschränken". Das meldet Spiegel Online am Mittwochnachmittag.  (nas)
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun entschieden: Der mittleriweile 18-jährige Yunus M. darf in seiner Schule nicht beten. Hierbei handelt es sich jedoch um ein Einzelurteil. Die Religionsfreiheit in Schulen ist trotzdem garantiert. 

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