Darf ich Räum- und Streufahrzeuge überholen?

Stuttgart – Auf winterlichen Straßen sorgen Räum- und Streufahrzeuge für möglichst freie Fahrt. Doch meist sind sie entsprechend langsam unterwegs – so manchem Autofahrer mag das nicht schnell genug gehen.

Also einfach mal überholen? «Das ist grundsätzlich erlaubt, dessen ungeachtet raten wir davon ab», sagt Stefanie Ritter, Unfallforscherin bei der Expertenorganisation Dekra, mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO).

In Paragraf 35, Absatz 6 heißt es: «Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert.»

Das bedeutet: Diese Fahrzeuge dürfen zum Beispiel auch langsam auf der linken Spur auf der Autobahn fahren. «Somit ist man selbst schuld, wenn das eigene Fahrzeug bei zu geringem Abstand durch das Streugut beschädigt wird», warnt Ritter. Das gilt auch, wenn der Autofahrer einen Auffahrunfall mit diesen Fahrzeugen verschuldet.

Räumfahrzeuge sind in der Regel mit circa 20 bis 25 km/h unterwegs, Streufahrzeuge mit etwa 40 bis 55 km/h. Wer trotzdem überholen will oder einem Streufahrzeug folgt, sollte beachten: Fahren die Räum- oder Streufahrzeuge auf der Autobahn auf der linken Spur, dürfen sie nicht rechts überholt werden. Überholt man ein einzelnes Fahrzeug, sollte man den breiten Schneepflug und die geänderten Straßenverhältnisse neben und vor dem Fahrzeug bedenken.

Die Sicht hinter den Fahrzeugen kann aufgrund von aufgewirbeltem Schnee und Streugut stark beeinträchtigt werden, wenn man zu dicht auffährt. Der Abstand sollte mindestens einen halben Tachowert betragen.


(dpa/tmn)

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