Die Finanzaufsicht BaFin hatte Daimler ein Bußgeld in der Höhe von 200.000 Euro auferlegt, weil sie dem Autobauer vorwarfen, Schrempps Rücktritt nicht rechtzeitig angemeldet zu haben. Das Frankfurter Amtsgericht hob nun diesen Beschluss auf und entschied somit zugunsten von Daimler. Da die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil bereits Rechtsmittel einlegte, wird der Fall erneut vor dem Oberlandesgericht Frankfurt behandelt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) war der Ansicht, dass es das Unternehmen aus Leichtfertigkeit verabsäumte, das Ausscheiden ihres Vorstandschefs unverzüglich zu melden. Die Richter des Amtsgerichts befanden allerdings, dass zum damaligen Zeitpunkt (Mitte 2005) der rechtliche Begriff einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes nicht verbindlich festgelegt gewesen war. (pav / dpa)

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