Die Kriterien werden geprüft
Das bereits einberufene Gremium von Bund und Ländern hat sich bereits an die Arbeit gemacht alle Bedingungen für ein Verbotsverfahren zu überprüfen. Die V-Männer werden vorerst in der NPD-Spitze bleiben, obwohl das letzte Verbotsverfahren daran gescheitert ist, dass zu viele V-Männer in der Parteiführung der NPD tätig waren. Den endgültigen Antrag beim Bundesverfassungsgericht können nicht die Innenminister sondern nur Bundestag, die Regierung oder der Bundesrat stellen.
Die NPD aus dem öffentlichen Leben verweisen
FDP-Generalsekretär Christian Lindner hofft, dass sich Bund und Länder nicht von "Aktionismus" leiten lassen bei einem neuen Verbot der rechtsextremen Partei. "Nichts wäre schlimmer als ein Ergebnis, bei dem die NPD triumphiert. Wenn das zweite Verfahren eingeleitet wird, dann muss der Erfolg programmiert sein", sagte Linder dem Hamburger Abendblatt. Doch gegen die NPD geht es auch in der Bevölkerung bestimmt vorzugehen. "Mehr Zivilcourage gegen die NPD" sei wichtig. Die NPD müsse aus dem öffentlichen Leben und der Infrastruktur verdrängt werden. Linder spricht die Ursachen für Rechtsextremismus an: "Wir müssen an die Quellen des Rechtsextremismus heran. Neben verquerer Ideologie und mangelhafter Bildung ist es auch die Perspektivlosigkeit, die manche Menschen zur NPD treibt", erläuterte Lindner.
Unklarheiten in Bezug auf die zentrale Datenbank
Nach dem Schock über die rassistischen Morde der Zwickauer Terrorzelle wird nun auch ein neues Abwehrzentrum beim Bundeskriminalamt geplant. Eine Datenbank für gewaltbereite Rechtsextremisten halten Bund und Länder für wichtig. In der Bundesregierung herrscht jedoch noch Uneinigkeit. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will nur die Daten von gewalttätigen Extremisten registrieren lassen, jedoch auf die Speicherung von lediglich gewaltbereiten Extremisten verzichten. (nas)

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