Bußgelder für Mietwagen schnell zahlen und Geld sparen

München – Wer im Spanien-Urlaub gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat, kann mit einer schnellen Zahlung oft die Hälfte seines Bußgeldes sparen. Voraussetzung ist nach Angaben des ADAC, dass der Betrag binnen 20 Tagen ab Erhalt des Bußgeldbescheids bezahlt wird.

Der Rabatt von 50 Prozent werde für die meisten Verstöße gewährt – zu schnelles Fahren zählt zum Beispiel dazu. Doch oft erreicht solch ein Bescheid den Fahrer gar nicht direkt. Denn viele Touristen sind am Reiseziel nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs, sondern in einem Mietwagen. Dessen Verleiher erhält dann bei Verstößen den Bescheid, etwa wenn der Nutzer geblitzt wurde. Und das kann dann teuer werden.

Denn oft lassen sich Mietwagenfirmen vertraglich einräumen, die Kreditkarte des Kunden im Falle eines Bußgeldbescheids mit einer Servicegebühr zu belasten, sagt Frieder Bechtel vom Portal billiger-mietwagen.de. «Die kann mit bis zu 40 Euro happig ausfallen.» Sie wird aber nur dafür fällig, dass das Unternehmen in seinem System den Kunden raussucht, der zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs war. Zusätzlich belaste die Firma entweder die Kreditkarte des Kunden mit der Bußgeldsumme, oder sie schicke den Bescheid zu, sodass man selbst dafür zahlen muss, erklärt Bechtel.

Der Anbieter Sixt zum Beispiel geht je nach Behörde bei der Bearbeitung von Bußgeldbescheiden unterschiedlich vor. Es gibt zwei Varianten, wie das Unternehmen erläutert: Entweder fordert die Behörde die Daten des jeweiligen Fahrzeugmieters an und wendet sich direkt an ihn. Der kann dann das Bußgeld bezahlen oder anfechten. Oder aber die Behörde fordert von Sixt, in Vorleistung zu gehen. Das Bußgeld werde dann dem Mieter berechnet. In beiden Fällen wird außerdem noch eine Aufwandspauschale fällig – wegen des hohen Bearbeitungsaufwands, so Sixt. Diese Regelung sei branchenüblich.

Wer sich die Servicegebühr sparen will, dem bleibt im Zweifel nur eines: selbst tätig werden, wenn man seinen Verstoß mitbekommen hat. Bei einem Parkticket ist das vergleichsweise leicht: «Das sollte man vor Ort bezahlen, etwa durch eine Einzahlung bei einer Bank», rät Bechtel.

Schwieriger wird es bei Blitzern, bei denen die Polizei einen nicht herauswinket und direkt das Bußgeld verlangt. Hier bleibt einem nur der Versuch, die Polizeibehörde vor Ort zu suchen, um dort eventuell die Strafe zu bezahlen, oder die Behörde anzuschreiben und zu bitten, dass diese den Bescheid an einen selbst schickt und nicht an die Mietwagenfirma. Dafür gibt man seine Adresse in Deutschland sowie das Nummernschild des Mietwagens an. Solch ein Schreiben sollte idealerweise in Landessprache oder auf Englisch formuliert sein.


(dpa/tmn)

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