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9. Februar 2010, 10:53 Uhr
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Urteil

Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnet werden müssen. Die bisherige Regelung verstösst nach Ansicht der Richter gegen die Verfassung. Bis Ende des Jahres muss die Regierung eine Neuregelung finden.
Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes wurde mit Spannung erwartet. Die Richter forderten nun tatsächlich eine Neuregelung der Berechnung der Regelsätze. Die Bundesregierung hat dafür bis zum Jahresende Zeit. Der Gesetzgeber habe zwar die Befugnis, Regelsätze zur Sicherung eines "menschenwürdigen Existenzminimums" zu schaffen, das Berechnungsverfahren für diese Regelsätze sei aber nicht transparent genug, heisst es in der Begründung des Gerichts. Der Bundesgerichtshof forderte heute eine Neuberechnung, die sich stärker am tatsächlichen Bedarf orientiert. Dies gelte besonders für die Regelsätze für Kinder von Hartz-IV-Empfängern.

Hartz-IV: Nach Grundsatzurteil drohen dem Staat Milliardenausgaben

Bis zu einer Neuregelung bleiben die bisherigen Berechnungen gültig. Ab sofort können die 6,5 Millionen Empfänger von Hartz-IV jedoch im Einzelfall einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die Zahlungen bislang nicht gedeckt wird. Dem Staat drohen dadurch schon bald deutlich höhere Ausgaben. Ob die Hartz-IV-Sätze generell angehoben werden sollen, liess das Gericht in seiner Entscheidung jedoch offen. (fgr / dpa)
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnet werden müssen. Die bisherige Regelung verstösst nach Ansicht der Richter gegen die Verfassung. Bis Ende des Jahres muss die Regierung eine Neuregelung finden.
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