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17. Mai 2011, 17:28 Uhr
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Bundesgerichtshof: Urteil im “Jessica-Prozess” aufgehoben, Anklage wegen Mordes

Der Bundesgerichtshof hat das umstrittene Urteil im "Jessica-Prozess" aufgehoben. Die Frau, die 2008 ihre Schulfreundin Jessica P. mit über 40 Messerstichen ermordet hatte, wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth nur wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt.
Die Richter in Karlsruhe gaben am Dienstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, das Verfahren neu aufzurollen und hoben die Verurteilung wegen Totschlags auf. Die Frau wird nun des Mordes angklagt.

EC-Karten Missbrauch eskaliert: Jessica P. stirbt durch 40 Messerstiche

Die jetzt 29-Jährige Angeklagte hatte 2008 begonnen, die EC-Karte ihrer Freundin zu missbrauchen. Sie benutzte die Karte für persönliche Ausgaben, zum Beispiel um ihre Miete zu zahlen. Sie hob außerdem Bargeld ab und zahlte eine Führerscheinausbildung an. Die Bank und auch Jessica P. wurde misstrauisch und als die Angeklagte sie besuchte, kam es zum Streit zwischen den beiden Frauen. Die Angeklagte schlug mit einem stumpfen Gegenstand auf Jessica P. ein und tötete sie durch mehr als 40 Stiche mit einem Küchenmesser.

Urteil des Landgerichts Nürnberg aufgehoben: Anklage wegen Mord, nicht Totschlag

Das Langericht Nürnberg-Fürth hatte die Angeklagte wegen Totschlags, Betrugs und Urkundenfälschung zu 14 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Richter in Nürnberg hatten ihr Urteil damit erklärt, dass die Angeklagte gewusst hätte, dass sie durch die Ermordung Jessicas den Betrug nicht weiter verschleiern könne. (mse / dapd)
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Der Bundesgerichtshof hat das umstrittene Urteil im "Jessica-Prozess" aufgehoben. Die Frau, die 2008 ihre Schulfreundin Jessica P. mit über 40 Messerstichen ermordet hatte, wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth nur wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt.
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