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26. November 2009, 09:32 Uhr
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S.W.I.F.T.

Bundesdatenschutz lehnt Abkommen ab

Deutsche Datenschützer lehnen das zwischen der EU und den USA geplante Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten ab. Bei der Begründung beruft sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar (Die Grünen) auf die fehlende Verfassungskonformität.
Der "Frankfurter Rundschau" sagte Schaar: «Dieses Abkommen darf nicht geschlossen werden»,  «falls doch, werden sicherlich das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof angerufen werden". Auch in der FDP und der CSU ist das Abkommen, das sicherstellen soll, dass die USA auf Überweisungen und andere private Bankverbindungsdaten zugreifen können, um mutmassliche Terroristen ausfindig machen zu können, umstritten.

Geplante Abstimmung über das Swift-Abkommen am Montag

Am kommenden Montag sollen die Innen- und Justizminister der EU das Abkommen verabschieden. Der deutsche Innenminister Thomas de Maizière will sich einem Zeitungsbericht zufolge bei der Abstimmung enthalten. Benannt ist das sogenannte Swift-Abkommen nach dem belgischen Bank-Dienstleister S.W.I.F.T., der zusammen mit anderen Unternehmen die Daten bereitstellen soll. (sdf / dpa)
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Deutsche Datenschützer lehnen das zwischen der EU und den USA geplante Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten ab. Bei der Begründung beruft sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar (Die Grünen) auf die fehlende Verfassungskonformität.
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