Bund will Public Viewing zur WM nach 22 Uhr erlauben

Berlin – Fußball-Fans müssen auch bei der Weltmeisterschaft im Sommer in Russland laut einem Medienbericht nicht auf das abendliche Public Viewing der Spiele in Kneipen und Biergärten verzichten.

Die Bundesregierung will die strengen Lärmschutzauflagen vorübergehend lockern, wie die Zeitungen der «Funke Mediengruppe» mit Verweis auf eine entsprechende, ihnen vorliegende Verordnung berichten. Demnach soll die Regelung am 21. Februar im Bundeskabinett beschlossen werden.

Sie erlaubt Übertragungen auf Großleinwänden nach 22 Uhr. An der Durchführung der Veranstaltungen bestehe «ein erhebliches öffentliches Interesse», weil viele Fußball-Fans, die sich eine Reise nach Russland nicht leisten könnten, live die Spiele zusammen mit vielen anderen auf Großleinwänden verfolgen könnten, heißt es demnach zur Begründung. Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006, 2010 und 2014 sowie bei den Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben. Die WM in Russland beginnt am 14. Juni, das Finale wird am 15. Juli in Moskau gespielt.


(dpa)

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