So bringen Sie Ihr Auto zum Leuchten

Licht-Tuning am Auto kommt immer mehr in Mode – neben Unterbodenbeleuchtung, LED-Leuchtstäben im Innenraum oder bunten Lämpchen im Motorraum werden auch die am Fahrzeug vorhanden Leuchten gerne aufgemotzt und lassen das Fahrzeug so im Dunkeln erstrahlen. Was wirklich erlaubt ist, worauf Sie dabei achten müssen und wie Sie Ihr Auto zu einem leuchtenden Hingucker machen, erfahren Sie hier.

Unterboden- und Innenraumbeleuchtung

Geht es darum, das Fahrzeug auch lichttechnisch aufzumotzen, sind in Tunerkreisen vor allem farbige Neonröhren und LED-Lichterketten bzw. LED-Leuchtstäbe gefragt, da diese einfach zu montieren und leicht zu beschaffen sind und das Fahrzeug nebenbei auch noch zu einem richtigen Hingucker machen. Doch aufgepasst: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erlaubt am Fahrzeug grundsätzlich nur weißes Licht vorne am Fahrzeug sowie gelbes Blinklicht zur Seite, rotes Licht hinten und weiße Rückscheinwerfer. Die bunten Lichter, die meist  in den Felgen oder am Unterboden des Fahrzeugs angebracht werden, könnten andere Autofahrer irritieren und sind darum verboten – auch im stehenden Zustand. Wird die Beleuchtung hingegen im Innenraum angebracht, ist die Reglementierung nicht ganz so streng: Solange der Fahrer oder andere Autofahrer nicht abgelenkt werden, dürfen im Fußraum, im Handschuhfach oder im Aschenbecher LED-Streifen oder ähnliches angebracht werden. Die Innenraumbeleuchtung selbst, die eh nur im stehenden Zustand angeschaltet werden sollte, darf zudem durch farbige Leuchten ersetzt werden. Auch im Motorraum oder im Kofferraum dürfen natürlich farbige Lichter angebracht werden, da hier keine anderen Autofahrer behindert werden. Das Anbringen reflektierender Folie, unter anderem auf www.foliencenter24.de erhältlich, ist nur für Fahrzeuge der Klassen M, N und O zulässig.

Tuning der vorhandenen Scheinwerfer

Doch nicht nur Spielereien wie Unterbodenbeleuchtung sind angesagt, häufig erfolgt der Tuning-Eingriff auch direkt an den bereits vorhandenen Leuchten – allerdings in unterschiedlicher Ausprägung. So werden zum Beispiel bei älteren Fahrzeugen gerne die originalen Leuchteinheiten durch Klarglas-Scheinwerfer ausgetauscht – dies lässt das Auto etwas „jünger“ aussehen, sorgt für helleres Licht und ist auch für den TÜV kein Problem. Soll jedoch die komplette Leuchte umgerüstet werden, kann hier natürlich nicht nach Lust und Laune vorgegangen werden. Das neue Licht muss in jedem Fall den Vorschriften genügen, einzelne Bauteile müssen zudem Prüfnummern tragen, durch die ihr Straßeneinsatz legitimiert wird. Wer Xenon-Licht nachrüsten möchte, sollte zudem darauf achten, dass das nötige Zubehör – eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage und eine automatische Leuchtweiten-Regulierung – vorhanden ist. Nachrüsten lässt sich zudem auch das Tagfahrlicht – hierfür sind inzwischen zum Beispiel LED-Komplettsätze auf dem Markt.

Vor dem Umbau: informieren!

Der Vorteil des Licht-Tunings liegt dabei vor allem darin, dass alle Eingriffe schnell und einfach wieder zurückgebaut werden können – anders als bei Eingriffen in die Motorleistung oder bei optischen Veränderungen wie dem Anbau eines Heckspoilers oder dem Tieferlegen des Fahrzeugs. Und ganz nebenbei erstrahlt das Fahrzeug auch noch in neuem Licht – natürlich sollte man sich aber vorab immer informieren, ob und inwieweit die geplante Veränderung zugelassen ist.

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