Bewohner zahlen beim Pflegeheimwechsel nur bis zum Auszug

Mainz – Pflegeheimbewohner müssen bei einem Wechsel der Unterkunft nicht fürchten, doppelt zahlen zu müssen. Denn wer umzieht, muss die Kosten für das alte Heim nur bis zum Tag des Auszugs bezahlen – auch wenn der Vertrag länger gültig ist.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass man rechtzeitig kündigt. Es habe auch Fälle gegeben, in denen Pflegebedürftige in ein neues Heim gezogen seien ohne den alten Platz zu kündigen, so die Verbraucherschützer.

Stattdessen raten sie, den Heimplatz umgehend schriftlich zu kündigen, sobald die Zusage für den neuen Heimplatz vorliegt und der Vertrag unterschrieben ist.

Erhält der Heimbetreiber eine schriftliche Kündigung, weiß er, dass der Bewohner das Pflegeheim verlassen will. Ab dem Tag des Auszugs ist der Betreiber damit nicht mehr verpflichtet, den Platz für den bisherigen Bewohner frei zu halten. Somit müssen die Heimkosten auch nur bis zum Tag des tatsächlichen Auszugs bezahlt werden.


(dpa/tmn)

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