Bei Waisenrente nicht zu lange Pausen einlegen

Berlin – Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, bekommen eine Waisenrente. Grundsätzlich steht einem diese Rente bis zum 18. Geburtstag zu.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten diese auch Volljährige – maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund. Das gilt etwa für Waisen, die eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen.

Wichtig zu wissen: Ergibt sich eine Pause – etwa zwischen Abitur und Studium – darf diese höchstens vier Kalendermonate dauern. Bei längeren Übergangszeiten fällt die
Waisenrente weg. Betroffene bekommen sie erst wieder ausgezahlt, wenn der neue Ausbildungsabschnitt startet.


(dpa/tmn)

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