Bei Rückabwicklung einer Lebensversicherung nicht nachlassen

Hamburg – Lebens- oder Rentenversicherungsverträge können bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch nach Jahren noch rückabgewickelt werden. Kunden erhalten in diesem Fall ihre eingezahlten Prämien plus Zinsen zurück. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.

Manche Versicherungen lehnen diesen Anspruch allerdings ab und führen Kunden mit falschen Begründungen in die Irre. Aus diesem Grund mahnte die Verbraucherzentrale jetzt eine Versicherungsgesellschaft ab. Das Unternehmen hatte Ansprüche von Kunden abgelehnt, die Lebens- oder Rentenversicherungsverträge wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung rückabwickeln wollten.

Als Gründe führte der Versicherer auf, dass er inhaltlich und formell korrekt über Widerrufsrecht und -frist informiert habe, der Anspruch bereits verjährt sei oder durch die vorangegangene Kündigung eines Vertrags kein Widerrufs mehr möglich sei.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer stellt sich die Versicherung damit allerdings gegen die aktuelle Rechtssprechung. Betroffene Verbraucher sollten sich daher davon nicht beeindrucken lassen und ihre Verträge im Zweifel prüfen lassen.


(dpa/tmn)

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