Behörden dürfen Auto nach Temposünde stilllegen

Düsseldorf – Sich nach einem Tempoverstoß als Ausrede auf einen defekten Tacho zu berufen, ist nicht zu empfehlen. Das hat ein Autobesitzer in Krefeld zu spüren bekommen. Die Zulassungsbehörde hatte seinen Wagen stillgelegt.

Das geschah, nachdem der Mann sich geweigert hatte, den Tacho auf eigene Kosten überprüfen zu lassen. Sein Sohn war von der Polizei mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in der Stadt erwischt worden und hatte behauptet, der Tacho habe viel weniger angezeigt. Am Montag zog der Anwalt des Vaters die Klage gegen die Stadt Krefeld zurück. Zuvor hatte ihn das Düsseldorfer Verwaltungsgericht von der Aussichtslosigkeit des Vorhabens überzeugen können. «Die Behörde hatte gar keine andere Wahl. Alles richtig gemacht», sagte Verwaltungsrichter Martin Stuttmann.


(dpa)

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