Verurteilt man einen Vergewaltiger zur Todesstrafe, verstoße es laut US-Gericht gegen die Gebote der Verfassung.
In Washington wurde ein Kind vergewaltigt, aber das Verbrechen ist in den Augen von Barack Obama nicht genügend bestraft. Der Demokrat ist eine Verfechter der Todesstrafe, auch in Fällen von Kinderschändern. Der Täter aus Washington braucht die Todesstrafe nicht zu befürchten, denn das US-Gesetz will diese Art des Schuldzuspruches nicht umsetzen.
Obama - wie auch der Republikaner McCain - ist jedoch der Meinung, dass unter bestimmten Auflagen die Todesstrafe für Vergewaltigter dennoch in Betracht zu ziehen sein sollte, denn in Einzelfällen besteht kein Verstoß gegen die Verfassung. Das Oberste Gericht ist anderer Meinung. Der Richter Anthony Kennedy begründete sein Urteil - laut Zitat von Reuters - mit der Aussage, dass die Todesstrafe keine verhältnismäßige Strafe für die Vergewaltigung eines Kindes ist.
In den USA wurde seit 1964 kein Täter mehr zu Tode verurteilt, bei dem die Opfer nicht ums Leben gekommen sind. Das Oberste Gericht hat im Jahr 1977 zudem das Gesetz eingeführt, dass Hinrichtungen bei Vergewaltigungen nicht stattfinden, wenn das Opfer eine erwachsene Frau ist. In der Mehrheit der USA – in 45 Staaten – ist die Todesstrafe in Vergewaltigungsfällen verboten. (slm)



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Bayer Alexander schreibt:
25. Januar 2012, 13:22 Uhr
Schön wenn es stimmen würde . Warscheinlich nur ne Wahlkampflüge wiedermal auf Kosten der Kinder . Wir kämpfen seid ein paar Jahren schon in Größeren Gruppenund erleben nur Korruption und Lügen -(
Solange Geld mehr wert ist als Leben und sich nichts ändert an dem Seelenmord unserer Kinder ist alles nur eine Lüge !