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8. Februar 2010, 16:41 Uhr
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Steuerhinterziehung

Bank muss Steuersünder Entschädigung zahlen

Ein Immobilienhändler aus Bad Homburg kann nach seiner Enttarnung als Steuersünder auf Schadensersatz in Höhe von 7,3 Millionen Euro von seiner Bank, der von Datenklau betroffenen Liechtensteiner LGT Treuhand rechnen. Das entschied das Landgericht in Vaduz.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand kündigte unmittelbar nach Verkündung des Urteils an, in Berufung gehen zu wollen. Der immobilienhändler war vom Landgericht Bochum 2008 wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 7,5 Millionen Euro verurteilt worden. Der Bundesnachrichtendienst war dem Mann über eine  Daten-Cd auf die Spur gekommen, die für 4,5 Millionen Euro von einem Liechtensteiner Informanten gekauft worden war.

Liechtenstein: Steuersünder verklagt Bank wegen Datendiebstahl 

Der Mann verklagte die LGT Treuhand auf Schadensersatz, weil diese ihn nicht rechtzeitig über den Datendiebstahl informiert hatte, der zu seiner Verurteilung geführt hatte. Das Gericht in Vaduz gab dem Kläger jetzt Recht. Der Steuersünder habe durch die Informationspolitik der Bank nicht die Möglichkeit gehabt, sich rechtzeitig selbst den Behörden zu stellen. Die Bewährungsgsauflage von 7,3 Millionen Euro wäre ihm so erspart worden. Laut Gericht handelt es sich bei dieser Summe um einen "ersatzfähigen Schaden", für den das Bankhaus aufkommen müsse. (fgr / dpa)
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Ein Immobilienhändler aus Bad Homburg kann nach seiner Enttarnung als Steuersünder auf Schadensersatz in Höhe von 7,3 Millionen Euro von seiner Bank, der von Datenklau betroffenen Liechtensteiner LGT Treuhand rechnen. Das entschied das Landgericht in Vaduz.
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