Das High Court hatte in London vor zwei Wochen die Auslieferung nah Schweden für rechtens erklärt. Dort wird dem Australier vorgeworfen, zwei Frauen sexuell belästigt und eine angeblich vergewaltigt zu haben. Eine Anklage gegen Assange gibt es jedoch auch in Schweden immer noch nicht. Das Verfahren zieht sich bereits seit über einem Jahr, Assange steht in England seit dem unter Hausarrest.
Keine Anklage, aber eine Auslieferung?
Doch um vom Supreme Court angehört zu werden, muss Assange die Brisanz seines Falles begründen. Er muss beweisen warum sein Fall von grundsätzlicher juristischer Bedeutung für Großbritannien ist. Auf seiner Internetseite veröffentlichte Assange einen Artikel unter dem Namen "Sweden vs Assange", dort bezieht er Stellung.
Grundlegende Fragen zu dem Fall
Dort bittet Assange darum, dass das Gericht grundsätzlich klären soll, ob der von einem Staatsanwalt- nicht von einem Richter- erwirkte Haftbefehl grundsätzlich eine Auslieferung nach sich ziehen könne. Auch sollte grundlegend geklärt werden, ob überhaupt eine Auslieferung ohne Anklage möglich sei.
Erster Termin am 5. Dezember
Die Anhörung vor dem Gericht soll am 5. Dezember erfolgen, ob es an diesem Tag auch eine Stellungnahme vom Supreme Court geben wird, ist noch unklar. Assange hatte die Vorwürfe stets bestritten, zwar sei er mit den beiden Schwedinnen intim geworden, doch soll der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden haben. Die Vergewaltigung soll sich so ereignet haben, dass Assange sein Kondom beim Geschlechtsverkehr kaputt gemacht hat, wie er das gemacht haben soll, ist unklar. Auch wurde die Anzeige gegen Assange von der Polizei gestellt, die beiden Frauen hatten Assange nicht verklagt.
Internetseite Sweden vs Assange (jra / dpa)

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