Allerdings räumte die Ärztin jetzt ein, es zu bereuen, dem Jugendlichen mit Zahnspange am vergangenen Dienstag die Behandlung verweigert zu haben. "Er kann ja nichts dafür, dass seine Eltern ihn so genannt haben," wird die Medizinerin im "Schwarzwälder Boten" zitiert. Laut Zeitungsbericht seien die Eltern des 16-Jährigen von der Reaktion der Kieferorthopädin schockiert.
Die Ärztin sei nicht dazu verpflichtet gewesen den Jungen zu behandeln
Ihre Namenswahl basiere auf Gefallen und nicht auf islamistischen Motiven. Der Name Cihad (arabisch: Dschihad) bedeutet Islamwissenschaftlern zufolge "Bemühen um die Religion" oder auch "Bemühen um das Gute". Dennoch beanspruchen vielfach religiöse Fanatiker und Islamisten den Begriff für sich und übersetzen ihn mit "Heiliger Krieg".
Derweil betonte die Landesärztekammer gegenüber der Zeitung, dass die Ärztin rein rechtlich nicht dazu verpflichtet sei, einen Patienten zu behandeln, sofern es nicht um einen Notfall geht. Die Verweigerung der Behandlung aufgrund des Vornamens sei jedoch "aussergewöhnlich", hiess es in dem Bericht.
(sch / dpa)

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