Ein Serbe, der bei Schwarzarbeit einen Stromschlag erlitt, hatte gegen die Berufsgenossenschaft geklagt und Recht bekommen. Hintergrund der Klage war ein schwerer Unfall eines 20-jährigen Serben, der mit einem Touristenvisum nach Deutschland zu seinem Onkel gereist war. In Deutschland bekam er einen Job vermittelt und nahm ihn an. Auf der Baustelle erlitt er einen starken Stromschlag, er erlitt stärkste Verbrennungen. Verschiedene Gliedmaßen mussten dem jungen Mann amputiert werden, die Berufsgenossenschaft lehnte aber die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
Auch Schwarzarbeiter sind unfallversichert
Die Richter in Darmstadt haben jedoch dem Mann der in Frankfurt am Main wohnt, recht gegeben. Die Berufsgenossenschaft muss den Unfall nun als Arbeitsunfall führen, da der Mann als abhängiger Beschäftigter gearbeitet hat. Ihm wurde ein Stundenlohn versprochen, und ihm wurde Werkzeug zur Verfügung gestellt. Das kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde, war für das Gericht unerheblich. Versicherungstechnisch ist das Arbeitsverhältnis, also ob der Kläger nun schwarz arbeitete, unwichtig. (jra / dpa)

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