Nachrichten
Noows / Panorama / Arbeitsunfall: Auch Schwarzarbeiter genießen Versicherungsschutz
1. November 2011, 15:07 Uhr
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars
Loading ... Loading ...
Gericht

Arbeitsunfall: Auch Schwarzarbeiter genießen Versicherungsschutz

Das Hessischen Landessozialgerichts hat entschieden das auch Schwarzarbeiter bei Arbeitsunfällen entschädigt werden müssen. Auch eine illegale Beschäftigung schließt den Unfallversicherungsschutz nicht aus.
Ein Serbe, der bei Schwarzarbeit einen Stromschlag erlitt, hatte gegen die Berufsgenossenschaft geklagt und Recht bekommen. Hintergrund der Klage war ein schwerer Unfall eines 20-jährigen Serben, der mit einem Touristenvisum nach Deutschland zu seinem Onkel gereist war. In Deutschland bekam er einen Job vermittelt und nahm ihn an. Auf der Baustelle erlitt er einen starken Stromschlag, er erlitt stärkste Verbrennungen. Verschiedene Gliedmaßen mussten dem jungen Mann amputiert werden, die Berufsgenossenschaft lehnte aber die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.

Auch Schwarzarbeiter sind unfallversichert

Die Richter in Darmstadt haben jedoch dem Mann der in Frankfurt am Main wohnt, recht gegeben. Die Berufsgenossenschaft muss den Unfall nun als Arbeitsunfall führen, da der Mann als abhängiger Beschäftigter gearbeitet hat. Ihm wurde ein Stundenlohn versprochen, und ihm wurde Werkzeug zur Verfügung gestellt. Das kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde, war für das Gericht unerheblich. Versicherungstechnisch ist das Arbeitsverhältnis, also ob der Kläger nun schwarz arbeitete, unwichtig. (jra / dpa)
Zum Thema
Tags:
Keine Kommentare

Kommentar schreiben

Arbeitsunfall: Auch Schwarzarbeiter genießen Versicherungsschutz
Das Hessischen Landessozialgerichts hat entschieden das auch Schwarzarbeiter bei Arbeitsunfällen entschädigt werden müssen. Auch eine illegale Beschäftigung schließt den Unfallversicherungsschutz nicht aus.
Ihr Name
Ihre Email-Adresse

Ihr Kommentar

Sicherheitscode: