Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen

Mainz – Pflegebedürftige sollten Leistungen der Pflegeversicherung bis zum 31. Oktober beantragen. Das gilt jedenfalls für alle, die es eilig haben.

Sonst müssen sie unter Umständen länger auf die Entscheidung der Pflegekasse warten, ob diese die Leistung gewährt. Darauf macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aufmerksam.

Normalerweise haben die Pflegekassen für diese Entscheidung 25 Tage Zeit. Doch ab dem 1. November setzt die Frist bis Ende des Jahres aus. Dann kann es also länger dauern, bis sie eine Leistung gewährt oder abgelehnt. Der Grund für das Aussetzen der Frist: Ab 1. Januar 2017 treten mehrere Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft – dann wird Pflegebedürftigkeit neu definiert.

Wer also in den letzten beiden Monaten des Jahres Leistungen beantragt, muss unter Umständen die Kosten dafür eine Zeit lang vorstrecken. Sollte die Pflegekasse später feststellen, dass die Voraussetzungen für die beantragten Leistungen nicht vorliegen, gewähren sie diese nicht. Dann bleiben Pflegebedürftige im schlimmsten Fall auf bereits gezahlten Ausgaben sitzen, warnen die Verbraucherschützer.


(dpa/tmn)

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