Die Klägerin ist Ehefrau des Anlegers, bei dem als Rechtsanwalt und erfahrener Anleger einige Sachkenntnis vorauszusetzen sei. Die beisitzende Richterin am Oberlandesgericht in Frankfurt am Main kritisierte angesichts der Unsicherheiten im Anlagegeschäft die Anlageberatung der Sparkasse: "Die Risikostruktur solcher Geschäfte ist am Telefon nicht transparent zu machen", sagte sie. Der Klägerin wurde deshalb Recht gegeben, sie soll nun 7.000 Euro Schadensersatz erhalten.
Senatsvorsitzende: Urteil ist kein Präzedenzfall
Das Gericht stellte die spezielle Situation des Falls dar, um zu verhindern, das Urteil von anderen Lehman-Geschädigten als Präzedenzfall werten zu lassen. Zehntausende Anleger aus Deutschland hatten 2008 ihr Geld verloren, weil sie auf die hochriskanten Papiere von Lehman Brothers gesetzt hatten. Neben der abgeschwächten Bedeutung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Sparkasse werden in Revision gehen, weshalb der Bundesgerichtshof noch entscheiden muss.
(hkn / dpa)

Keine Kommentare
Drucken
Versenden

zum Bildarchiv


mehr Schlagzeilen
Kommentar schreiben