Angehörige dürfen Pflegedokumentation einsehen

Bonn – Wer wie gepflegt wird, müssen Pflegeheime ausführlich dokumentieren. Angehörige dürfen diese Pflegedokumentation jederzeit einsehen und sich ein genaues Bild der Lage verschaffen.

Darauf weist die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund) hin. Voraussetzung ist allerdings, dass die Angehörigen eine Vollmacht des Pflegebedürftigen haben, in der ausdrücklich die gesundheitliche Sorge erwähnt wird.

Aus der Pflegedokumentation erfahren Angehörige zum Beispiel, wann und wie oft die Pflegekräfte Medikamente oder Flüssigkeiten verabreicht haben, auch besondere Vorkommnisse müssen darin vermerkt sein. Das Recht auf Einsichtnahme bedeutet zunächst nur, dass Angehörige die Dokumentation an Ort und Stelle einsehen dürfen. Mitnehmen dürfen sie die Akte nicht – eine Kopie machen nach Ansicht des BIVA-Pflegeschutzbundes aber schon.


(dpa/tmn)

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